Hafentrailer bis 6 km/h dürfen grundsätzlich nur dann auf öffentlichen Straßen bewegt werden, wenn:
Wenn ein Hafentrailer bis 6 km/h auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll, dann erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei Vorliegen der vorgenannten Bedingungen i.d.R. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Dieser Vorgang ist nur einmal notwendig. Die ungebremsten Hafentrailer bis 6 km/h von Weber sind serienmäßig mit 2 Bremskeilen ausgestattet. Unsere 25 km/h-Trailer werden werkseitig mit einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ausgestattet und dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem dafür geeigneten Zugfahrzeug bis max. 25 km/h gezogen werden. Diese Anhänger sind zulassungsfrei, benötigen kein eigenes Kennzeichen und erhalten von uns ein TÜV-Mustergutachten. Erneute TÜV-Vorführungen sind nicht mehr erforderlich. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an. (Kontakt)